Sie schreiben unter einem Pseudonym oder planen, sich künftig mit einem Künstlernamen als Autor zu präsentieren? Dann sollten Sie wissen, wie Sie Ihren Künstlernamen offiziell eintragen lassen und was es rechtlich, steuerlich und publizistisch zu beachten gilt. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Namen schützen, anerkennen und professionell nutzen.
Viele Autorinnen und Autoren schreiben unter einem Pseudonym. Sei es aus künstlerischen Gründen, zum Schutz der Privatsphäre oder um verschiedene Genres zu trennen. Doch sobald ein Künstlername regelmäßig in Veröffentlichungen erscheint, stellt sich die Frage: Sollten Sie ihn offiziell eintragen lassen? Und wenn ja, wie funktioniert das genau?
Bei BuchInsider zeigen wir, warum die Eintragung sinnvoll ist, welche Wege es gibt, welche rechtlichen und praktischen Folgen das hat und wie Sie Ihren Namen langfristig absichern.
Warum es sich lohnt, einen Künstlernamen eintragen zu lassen
Ein Künstlername ist mehr als ein Alias. Er ist Teil Ihrer Markenidentität – so wie „Stephen King“, „J.K. Rowling“ oder „George Eliot“. Wer professionell schreibt, sollte sich bewusst sein, dass der Name in der Öffentlichkeit und im Literaturbetrieb eine entscheidende Rolle spielt.
Ein offiziell eingetragener Künstlername bringt mehrere Vorteile:
- Rechtliche Anerkennung: Behörden und Vertragspartner erkennen den Namen an, wenn er im Ausweis vermerkt ist.
- Eindeutige Identität: Bei Lesungen, Buchverträgen oder Tantiemenzahlungen kommt es nicht zu Verwechslungen.
- Markenschutz: Eine Markenanmeldung kann verhindern, dass Dritte denselben Namen nutzen.
- Steuerliche Klarheit: Auch das Finanzamt akzeptiert den eingetragenen Künstlernamen bei entsprechender Verwendung.
- Glaubwürdigkeit: Ein offizieller Name wirkt seriös gegenüber Verlagen, Agenturen und Medien.
Gerade für Autorinnen und Autoren, die regelmäßig veröffentlichen, ist die Eintragung daher ein logischer Schritt.
Wie man einen Künstlernamen offiziell eintragen lassen kann
Es gibt grundsätzlich zwei Wege, einen Künstlernamen anerkennen zu lassen:
- Eintragung im Ausweis oder Melderegister, also auf amtlicher Ebene.
- Schutz als Marke, also rechtlicher Schutz nach Markenrecht.
Beide Wege sind möglich – und ergänzen sich oft sinnvoll.
1. Eintragung im Ausweis oder Melderegister
Wenn Sie Ihren Künstlernamen regelmäßig verwenden – etwa in Veröffentlichungen, auf Buchcovern, Webseiten oder Social Media – können Sie ihn im Personalausweis oder Reisepass vermerken lassen.
Voraussetzungen
Die Meldebehörde verlangt Nachweise, dass Sie den Namen tatsächlich führen. Dazu zählen:
- Veröffentlichungen (z. B. Bücher, Artikel, E-Books)
- Erwähnungen in Presse oder Online-Medien
- Mitgliedschaft in Schriftstellerverbänden oder der Künstlersozialkasse
- Verträge oder Impressumseinträge mit dem Künstlernamen
Der Name darf nicht irreführend, beleidigend oder irreal wirken („König der Bücher“ wäre z. B. problematisch).
Ablauf
- Antrag beim Bürgeramt: Sie beantragen die Eintragung des Künstlernamens.
- Nachweise einreichen: Reichen Sie Belege ein, dass Sie den Namen aktiv nutzen.
- Prüfung durch die Behörde: Die Sachbearbeitung entscheidet, ob der Name anerkannt wird.
- Neuer Ausweis / Pass: Wird der Antrag genehmigt, wird der Künstlername im Ausweis ergänzt.
Kosten und Dauer
Die Eintragung selbst ist meist kostenfrei, Sie zahlen nur für die Neuausstellung Ihres Ausweises (ca. 30–40 €). Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen.
Vorteile
- Der Künstlername ist behördlich anerkannt.
- Sie können ihn bei Verträgen, Lesungen oder im Impressum verwenden.
- Der Eintrag stärkt Ihre Identität im Literaturbetrieb.
Einschränkungen
- Die Eintragung bietet keinen Schutz vor Nachahmern.
- Der Name gilt nur national und dient vor allem der Identifikation.
- Bei amtlichen oder juristischen Vorgängen zählt weiterhin Ihr bürgerlicher Name.
2. Künstlernamen als Marke schützen lassen
Wenn Sie Ihren Künstlernamen exklusiv verwenden und verhindern wollen, dass jemand anders denselben Namen nutzt, sollten Sie ihn als Marke anmelden. Das erfolgt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) oder – bei internationaler Ausrichtung – über das EUIPO.
Was bedeutet Markenschutz für Autoren?
Mit der Eintragung erhalten Sie das alleinige Nutzungsrecht für den Namen in bestimmten Bereichen (z. B. „Buchveröffentlichungen“, „Druckwerke“, „digitale Inhalte“). Andere dürfen denselben oder einen ähnlichen Namen nicht ohne Ihre Zustimmung verwenden.
Voraussetzungen
- Der Name muss unterscheidungskräftig sein. „Romanautor“ wäre zu allgemein, „Liora Stern“ dagegen unterscheidungskräftig.
- Es dürfen keine bestehenden Markenrechte verletzt werden. Eine Markenrecherche vorab ist Pflicht.
- Der Name darf nicht täuschend, anstößig oder rein beschreibend sein.
Anmeldung beim DPMA
- Recherche: Prüfen Sie im DPMAregister, ob der Name bereits existiert.
- Klassenauswahl: Legen Sie fest, in welchen Bereichen (z. B. Bücher, E-Books, Lesungen) der Name geschützt werden soll.
- Antrag einreichen: Sie können online anmelden.
- Gebühr zahlen: Rund 290 € für drei Klassen.
- Prüfung und Veröffentlichung: Das Amt prüft und veröffentlicht die Marke.
- Schutzdauer: 10 Jahre ab Eintragung, verlängerbar.
Vorteile
- Vollständiger Schutz vor unbefugter Nutzung.
- Sie können rechtlich gegen Nachahmer vorgehen.
- Der Name kann wirtschaftlich genutzt oder lizenziert werden.
Grenzen
- Schutz gilt nur in den angemeldeten Klassen und Regionen.
- Aufwand und Kosten sind höher als bei der Ausweis-Eintragung.
- Marken müssen aktiv genutzt werden, sonst droht Löschung.
Wie sich beide Wege kombinieren lassen
Für viele Autorinnen und Autoren ist die Kombination aus behördlicher Eintragung und Markenschutz ideal:
- Eintragung im Ausweis schafft offizielle Identität.
- Markenschutz verhindert Nachahmung.
Beides zusammen macht Ihren Künstlernamen sowohl administrativ als auch wirtschaftlich unangreifbar.
Beispiel: Eine Autorin schreibt unter dem Namen „Luna Morgenstern“. Sie lässt den Namen ins Melderegister eintragen und schützt ihn als Marke für „Bücher, E-Books, Schreibdienstleistungen“. Damit ist sie nicht nur bei Verlagen glaubwürdig, sondern auch gegen Dritte abgesichert.
Wichtige rechtliche und praktische Hinweise für Autorinnen und Autoren
- Steuerliche Nutzung
Wenn Sie Ihren Künstlernamen offiziell führen, können Sie ihn auch steuerlich verwenden – etwa auf Rechnungen, im Impressum oder bei KSK-Einträgen. Entscheidend ist, dass der Name eindeutig Ihrer Person zugeordnet werden kann.
- Verlagsverträge
In Verlagsverträgen sollten bürgerlicher Name und Künstlername klar angegeben sein, um Urheberrechte zweifelsfrei zuordnen zu können. Beispiel:
„Der Autor, im Folgenden ‚Luna Morgenstern‘ genannt (bürgerlich: Sabine Müller)…“
- Impressumspflicht
Nach deutschem Recht müssen Webseiten und E-Books ein Impressum mit dem realen Namen enthalten. Wenn Sie Ihren Künstlernamen im Ausweis eingetragen haben, kann dieser ebenfalls genannt werden. Der bürgerliche Name bleibt aber erforderlich.
- Urheberrecht
Das Urheberrecht entsteht automatisch durch Ihre kreative Leistung. Es gilt auch unter Pseudonym – allerdings müssen Sie bei Streitfällen nachweisen können, dass Sie die Person hinter dem Namen sind. Eine Eintragung im Ausweis ist hier ein wichtiger Beweis.
- Datenschutz und Privatsphäre
Viele Autorinnen und Autoren nutzen Pseudonyme, um ihre Privatsphäre zu schützen. Mit einem offiziellen Künstlernamen können Sie im öffentlichen Auftritt anonym bleiben, ohne rechtliche Unsicherheit.
Wie Sie den richtigen Künstlernamen finden
Die Wahl des passenden Künstlernamens ist strategisch entscheidend – für Wiedererkennung, Markenaufbau und rechtliche Schutzfähigkeit.
Tipps zur Namensfindung
- Einprägsamkeit: Kurze, leicht merkbare Namen sind ideal.
- Individualität: Prüfen Sie, ob der Name schon genutzt wird (Google, DPMAregister, Amazon, Social Media).
- Genrebezug: Der Name darf zur Stimmung oder Thematik Ihrer Werke passen.
- Zeitlosigkeit: Vermeiden Sie Trends oder Modebegriffe, die schnell veralten.
- Sprachliche Wirkung: Achten Sie auf Aussprache und Schreibweise.
- Domainverfügbarkeit: Sichern Sie passende Domains (.de, .com).
Ein gut gewählter Künstlername ist ein langfristiges Kapital – er prägt Ihre Marke und Ihr literarisches Profil.
Typische Fehler bei der Eintragung eines Künstlernamens
- Fehlende Nachweise: Ohne Belege (z. B. Veröffentlichungen, Rezensionen) lehnen Behörden den Antrag oft ab.
- Zu allgemeiner Name: Wörter wie „Schreiberling“ oder „Poetensohn“ sind meist nicht unterscheidungskräftig.
- Keine Markenrecherche: Wer unbewusst eine bestehende Marke nutzt, riskiert Abmahnungen.
- Unklare Nutzung: Wenn der Name nur sporadisch verwendet wird, ist eine Eintragung kaum möglich.
- Fehlende Konsistenz: Der Künstlername sollte auf allen Kanälen (Website, Social Media, Buchcover) einheitlich erscheinen.
Was passiert, wenn zwei Autoren denselben Künstlernamen wählen?
Wenn zwei Personen denselben oder einen ähnlichen Künstlernamen verwenden, gilt der Grundsatz der Priorität. Wer den Namen zuerst öffentlich und nachweisbar nutzt, kann ihn verteidigen.
Ein offizieller Eintrag oder Markenschutz stärkt Ihre Position erheblich. Ohne Nachweis müssen Sie im Streitfall belegen, dass Sie den Namen zuerst verwendet haben, was schwierig sein kann.
Praxisbeispiel
Die Autorin „Nina Sonnfeld“ veröffentlicht seit Jahren Romane unter diesem Namen. Sie stellt fest, dass ein neuer Selfpublisher denselben Namen nutzt.
- Durch ihre Markenanmeldung kann sie rechtlich dagegen vorgehen.
- Zusätzlich ist der Name im Ausweis vermerkt – ein weiterer Beweis für Authentizität.
- Ihr Verlag nutzt künftig konsequent den geschützten Namen, um Verwechslungen zu vermeiden.
So sichert sie ihre Identität und ihren Markennamen langfristig ab.
Wann ist keine Eintragung nötig?
Wenn Sie nur gelegentlich Texte veröffentlichen oder den Namen nicht dauerhaft nutzen, können Sie auf eine Eintragung verzichten. Auch Blogger oder Hobbyautoren verwenden häufig Pseudonyme ohne amtliche Anerkennung.
Sobald Sie jedoch professionell schreiben, mit Verlagen arbeiten oder steuerlich tätig sind, ist eine offizielle Eintragung dringend empfehlenswert.
Fazit: Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung
Einen Künstlernamen eintragen zu lassen, bedeutet für Autorinnen und Autoren weit mehr als bloße Formalität. Es ist ein Schritt zur professionellen Autorenidentität, zur rechtlichen Absicherung und zum Markenaufbau.
Wer den Namen nicht nur künstlerisch, sondern auch geschäftlich nutzt, profitiert von Klarheit, Vertrauen und Schutz.
Unsere Empfehlung:
- Sammeln Sie Nachweise für die regelmäßige Nutzung.
- Beantragen Sie die Eintragung beim Bürgeramt.
- Prüfen Sie parallel die Markenanmeldung beim DPMA.
- Verwenden Sie den Künstlernamen konsequent in allen Veröffentlichungen.
So machen Sie Ihren Autorennamen zu einer echten Marke – mit Wiedererkennungswert und rechtlicher Sicherheit.
FAQ Künstlernamen eintragen lassen
Kann jeder Autor einen Künstlernamen eintragen lassen?
Ja, sofern eine künstlerische Tätigkeit vorliegt und der Name regelmäßig genutzt wird.
Ist ein Pseudonym automatisch geschützt?
Nein. Erst eine Markenanmeldung oder amtliche Eintragung bietet Schutz vor Nachahmern.
Wie lange dauert die Eintragung?
In der Regel wenige Wochen. Bei Markenanmeldungen kann es mehrere Monate dauern.
Muss ich meinen echten Namen im Impressum angeben?
Ja, das Impressum muss den bürgerlichen Namen enthalten, auch wenn Sie unter Pseudonym veröffentlichen.
Was kostet der Markenschutz?
Rund 290 € beim DPMA für bis zu drei Klassen, gültig für zehn Jahre.
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